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Hinweise zur Teilnahme an Gottesdiensten ab dem 03.04.2022

für die Feier der Gottesdienste

im Sendungsraum Leverkusen-West

                                                                                                                                          

Reguläre Gottesdienste unterliegen ab dem 3. April 2022 keinen Zugangsbeschränkungen
(weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln).
Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt. Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. 

Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen. 
Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen.
Ebenso wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. 

Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.
Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder mit dem geweihten Wasser befüllt werden. 
Kollekten können ebenso in bekannter Weise durch Weitergabe des Korbes erfolgen.
Für den Friedensgruß wird wie bisher empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
Für Gottesdienste und Prozessionen im Freien werden Abstände empfohlen.
Es ist in die Eigenverantwortung der Gottesdienstmitfeiernden oder der Besucher von Pfarrheimen oder sonstigen kirchlichen Gebäuden gestellt, von der Maske Gebrauch zu machen oder nicht.