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Stellungnahme des Katholikenrates Leverkusen

Stellungnahme des Leverkusener Katholikenrates zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln
Der Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt in unserem Erzbistum, in vielen weiteren deutschen Bistümern und in unserer Kirche insgesamt veranlassen uns, diese Stellungnahme zu verfassen, weil wir besorgt sind um die Zukunft der Kirche.  
 
Die Vorkommnisse der letzten Wochen haben das Vertrauen in die Institution Kirche und in die Leitung unseres Erzbistums erschüttert. Der Glaubwürdigkeitsverlust ist erheblich. Als Katholikinnen und Katholiken leiden wir unter dieser Situation. Denn Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind unabdingbar, um Freude am Glauben auch in Zukunft leben und verkünden zu können. 
 
Der derzeitige Umgang mit den Fällen von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt verstärkt unsere Sorge um die Zukunft unserer Kirche und macht deutlich, dass ein grundsätzliches Umdenken notwendig ist. Eine Aufarbeitung kann sich nicht nur auf juristische Bereiche beschränken. Vielmehr sollten Fragen bearbeitet werden, die ohne gegenseitige Beschuldigungen den Ursachen auf den Grund gehen, die zu den Fehlentwicklungen in unserer Kirche geführt haben.
 
Wir erwarten neue Schritte unseres Erzbischofs und der Kirchen- bzw. Bistumsleitung, damit unsere Kirche wieder dem Anspruch von der Wahrhaftigkeit entspricht, wie sie uns von Jesus Christus verkündigt und vorgelebt worden ist.
 
Für die gewählten Vorstandsmitglieder des Katholikenrates Leverkusen
Hieronymus Messing und Wolfgang Fürst

 

 

 

Dioezesanrat

Stellungnahme des Diözesanrates

Stellungnahme des Diözesanrates zur aktuellen Situation der Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Köln:

„Sofortige Übernahme von persönlicher Verantwortung und Einstehen für persönliches Verschulden auch jenseits rein juristischer Klärung“

Diese Stellungnahme richtet sich an alle Verantwortlichen in der Bistumsleitung, an Erzbischof Kardinal Woelki, die Weihbischöfe, den Generalvikar, die lebenden ehemaligen Generalvikare, den Offizial, die aktiven und im Ruhestand befindlichen Justitiare, die aktiven und im Ruhestand befindlichen Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal sowie alle lebenden aktiven und in Ruhestand befindlichen Mitglieder des erzbischöflichen Rates:
Sie haben 2018 für das Erzbistum Köln eine umfassende Aufarbeitung des Missbrauchsskandals versprochen. Neben der namentlichen Nennung von Verantwortlichen für Vertuschung und Institutionenschutz anstelle von Opferschutz wollten Sie auch der Frage nach den systemischen Ursachen und missbrauchsbegünstigenden Strukturen stellen, um daraus Konsequenzen ziehen zu können.
Wir stellen fest: Der fragwürdige Publikationsstopp des Rechtsgutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl und die Verengung auf juristische Streitfragen haben erneut die Opferperspektive und die Ebene der moralischen Verantwortung führender Bistumsvertreter in den Hintergrund treten lassen.
Genau darauf aber kommt es jetzt mehr denn je an. Volle Transparenz und Offenlegung aller Sachverhalte ist die Mindestanforderung an Aufklärung und Aufarbeitung. Wir erwarten darüber hinaus die Übernahme persönlicher Verantwortung und ein Einstehen für persönliches Verschulden, das auch jenseits einer rein juristischen Klärung möglich ist. Nur so gibt es die Möglichkeit, dass verlorenes Vertrauen wiederhergestellt wird.
Wir erwarten von allen Verantwortlichen, dass Sie sich, der kirchlichen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft ablegen, wo Sie ihre Pflichten verletzt, in ihrem geistlichen Amt versagt und ihrer Verantwortung für die Opfer nicht gerecht geworden sind.
Im Sinne der versprochenen Transparenz fordern wir Sie auf: Nehmen Sie das Angebot der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl an, ihr Gutachten auf eigenes rechtliches Risiko zu öffnen. Mit juristischen Winkelzügen ist der Wahrheit nicht gedient.
Zur vollen Transparenz gehört auch die gewissenhafte Beantwortung verschiedener Fragen. Einige davon möchten wir Ihnen für Ihre Selbstprüfung ans Herz legen:
1)  Habe ich dem Leid der Betroffenen, die sexualisierte Gewalt1 erfahren haben, den Vorrang gegeben? Habe ich ihre Interessen zum Maßstab meines Handelns gemacht? Habe ich mich mit ihnen getroffen, mit ihnen gesprochen, ihnen aufrichtig zugehört und Ihren Anliegen Rechnung getragen?
2)  Habe ich in dem Bereich, für den ich zuständig war, und in den Fällen, in denen ich mit Missbrauchsfällen konfrontiert war, alle Regeln eingehalten? Konnte ich damit meinem eigenen moralischen Anspruch gerecht werden?
3)  Habe ich alle Informationen weitergegeben? Bin ich allen Verdachtsmomenten nachgegangen, vor allem auch, um weiteres Leid zu verhindern?
4)  Wo habe ich mich vermeintlich „höheren Interessen“ gebeugt? Wo habe ich mich Weisungen von oben gebeugt, wo habe ich geschwiegen, weggesehen, verharmlost und damit – direkt und indirekt - zur Vertuschung von Missbrauch beigetragen?
 
Die wenigsten Antworten werden Sie in den Akten finden. Ziehen Sie deshalb jetzt die Konsequenzen, übernehmen Sie Verantwortung und verzögern Sie die Entscheidung darüber nicht länger auf die Klärung juristischer Fragestellungen nach Aktenlage. Warten Sie nicht, bis Rom entscheidet oder bis Rechtsgutachter Ihnen sagen, was sie falsch gemacht haben.2
Nach Jahren des Verschweigens und Leugnens erwarten die Menschen in unserem Bistum endlich Klartext und konkrete Schritte der Verantwortung. Das ist immer möglich. Und es ist höchste Zeit.
 
Köln, den 28.01.2021
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates
Die Vollversammlung des Diözesanrates schließt sich dem Beschluss des Kreiskatholikenrates Rhein-Sieg mit großer Mehrheit an:
„Nach intensiver Beratung, bei der die verschiedenen Aspekte beleuchtet wurden, ist beschlossen worden: Im Diözesanpastoralrat soll die aktive Mitarbeit am Pastoralen Zukunftsweg sowie dessen weitere Beratung vorläufig ausgesetzt werden, da aufgrund der ungeklärten Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln keine hinreichende Akzeptanz vorhanden ist; vor einer weiteren Beratung des Pastoralen Zukunftswegs muss die Basis für Vertrauen und Glaubwürdigkeit hergestellt werden.“
Köln, den 28.01.2021
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates
 

1 Fälle sexualisierter Gewalt sind strafrechtliche Verbrechen, die entsprechend der vatikanischen Richtlinien und der DBK angezeigt und staatlich rechtlich verfolgt werden müssen – falls sie nicht verjährt sind.

2 Eine weitere Möglichkeit: Beauftragen Sie jetzt eine staatliche kirchlich unabhängige Aufklärungskommission!